Get Adobe Flash player
Home Club Statuten

Einleitung:

An einem sonnigen Donnerstagabend im Juli 2008 wurde, im Rahmen eines Heurigenbesuches von einiger Gainfarner Mitbürgerinnen und Mitbürgern, in tiefer Sorge um den Weiterbestandes der Heurigenkultur in Ihrem Heimatort, der Club Donnerstag gegründet.

Im Laufe der folgenden Monate wurden regelmäßig Clubsitzungen abgehalten, wobei sich die Überzeugung über die Notwendigkeit dieser Einrichtung weiter festigte. Bei diesen Clubsitzungen wurden in langen Diskussionen die Ideen, denen der Club Donnerstag zugrunde liegt, festgelegt:

· Die nun in ihrer 1. Fassung vorliegenden Statuten legen die Grundlagen und Richtlinien des Club Donnerstag fest und sollen das Clubleben sowie sämtliche Aktivitäten regeln.

· Die beschlussfähige Clubsitzung ist der zentrale Bestandteil des Club Donnerstag, sowie sämtlicher Clubaktivitäten.

· Um das Clubleben zu dokumentieren ist das Führen einer Chronik unabdingbar.

· Eine Clubkassa soll geführt werden.

· Neben den Clubsitzungen sollen zusätzliche Projekte wie Studien, Exkursionen oder Bildungsreisen stattfinden. Diese Aktivitäten sollen den Grundgedanken des Clubs, als Beitrag zur Erhaltung der typischen Lebensart in unserer  Heurigenregion, entsprechen.

Eine Weiterentwicklung der Statuten, aber auch der Ziele und Aktivitäten des Club Donnerstag durch  Änderungen, Zusätze und neuen Ideen ist im Sinne eines aktiven Clublebens nicht nur wahrscheinlich, sondern unvermeidlich und durchaus erwünscht.

Die Statuten des Club Donnerstag

24. Fassung

21. Oktober 2010

Inhalt:

1. Kapitel:    Der Club Donnerstag

2. Kapitel.    Die Statuten

3. Kapitel:    Die Mitgliedschaft

4. Kapitel:    Die Clubsitzung

5. Kapitel:    Die Chronik

6. Kapitel:    Die Projekte

Kapitel 1:  Der Club Donnerstag

§ 1 Das Ziel des Club Donnerstag ist die Förderung der Heurigenkultur im Weinort Gainfarn.

§ 2 Die Gründung des Club Donnerstag erfolgte am

10. Juli 2008 im  Heurigenlokal Herzog, Gainfarn, Großauerstraße 2.

§ 3 Die Gründungsmitglieder des Club Donnerstag sind:

Gabriele und Norbert Mykytycz,

Susanna und Gerhard Riegler

Gerlinde und Christian Haininger

§ 4 Das Emblem des Club Donnerstag ist von allen Mitgliedern zu achten und zu respektieren. Jegliche despektierliche  Äußerungen oder gar  missbräuchliche Verwendung sind zu unterlassen. In einem solchen, unwahrscheinlichen, Fall, ist dieses Verhalten mit einer Wiedergutmachungs-runde 1/8 Liter Wein an die anwesenden Clubmitglieder zu ahnden.

§ 5 Der Wahlspruch des Club Donnerstag lautet:

„Drum lasst uns lieber einen heben,

damit wir alle länger leben.“

§ 6 Sämtliche Vereinstätigkeiten werden durch die Statuten geregelt und dürfen diesen nicht widersprechen. (siehe Kapitel 2)

§ 7 Die Haupttätigkeit des Club Donnerstag ist das Abhalten von Clubsitzungen. (siehe Kapitel 4)

§ 8 Zum Niederschrift der Vereinstätigkeit soll eine Chronik geführt werden, außerdem ist ein Archiv für wichtige Dokumente anzulegen  (siehe Kapitel 5)

§ 9 Aufgenommene Mitglieder haben das Privileg sich als Freunde des  Club Donnerstag zu bezeichnen.

(siehe Kapitel 3)

Kapitel 2:  Die Statuten

§ 1 Die Statuten haben das Ziel, die Organisation des

Club Donnerstag festzulegen, sowie sämtliche Aktivitäten der Freunde des Clubs zu regeln. Ein ständiges Weiterentwickeln durch Zusätze und Kommentare ist möglich und ausdrücklich gewünscht.

· Um einen eventuellen Stillstand in der Weiter-Entwicklung des Club Donnerstag entgegen zu wirken, muß in jedem Quartal mindestens eine Änderung der Statuten beschlossen werden.

§ 2 Zusätze oder Kommentare dürfen den bestehenden Statuten nicht widersprechen, sind möglichst genau zu definieren und sind ab Beschlussfassung gültig.

§ 3 Zusätze oder Kommentare dürfen nur im Rahmen einer beschlussfähigen, ordentlichen Clubsitzungen beschlossen werden und müssen einstimmig angenommen werden.

· Tritt der seltene Fall ein, dass über eine allfällige Ergänzung der Statuten keine einheitliche Meinung erzielt werden kann, oder dass die beschlossene Ergänzung der Statuten im nachhinein beanstandet werden oder Einspruch erhoben wird, soll im Rahmen einer ordentlichen Clubsitzung von den anwesenden Freunden des Club Donnerstag darüber abgestimmt werden. Nach eventuell notwendiger Diskussion erfolgt die Abstimmung durch Handzeichen, die einfache Mehrheit entscheidet. Anschließend soll über diesen unerfreulichen Fall der Uneinigkeit geschwiegen werden.

§ 4 Zusätze oder Kommentare müssen in der gleichen Sitzung in der Chronik dokumentiert werden und sollen so rasch wie möglich in die Statuten aufgenommen werden. Anschließend werden die neuen Statuten an alle Freunde des Clubs per E-Mail verschickt.

§ 5 Die geänderten Fassungen sind mit fortlaufender Nummer, sowie dem Datum zu versehen.

§ 6 Ein Anpassen der Statuten an plötzlich neu auftretende Ereignisse oder Situationen ist bei einer vorliegenden Notsituation auch jederzeit möglich und dann ab sofort gültig.

· Zusätze müssen jedoch so bald wie möglich in einer beschlussfähigen ordentlichen Clubsitzung nachträglich und einstimmig beschossen werden und sind dann als Zusatz in die Statuten aufzunehmen

§ 7 Die Statuten werden von Christian Haininger geführt und aktualisiert.

· Die Freunde des Club Donnerstag haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen E-Mail Adressen bekannt sind.

Kapitel 3:  Die Mitgliedschaft

§ 1 Jede Personen, die nach reiflicher Überlegung und mit ehrlicher Bereitschaft Willens ist, sich den Statuten gemäß zu verhalten und die Ziele des Club Donnerstag zu verfolgen, kann in den Club Donnerstag aufgenommen werden und hat somit das Recht, sich ab sofort als

Freund des Club Donnerstag“ zu bezeichnen.

§ 2 Eine Aufnahme in den Club Donnerstag ist nur im Rahmen einer beschlussfähigen Clubsitzung nach einstimmiger Zustimmung  von allen anwesenden Mitgliedern des Club Donnerstag möglich.

· Ist die Aufnahme eines neuen Mitglieds dringend erforderlich und eine Clubsitzung nicht beschlussfähige, kann eine vorläufige Ernennung zum Freund des Club Donnerstag erfolgen. Es müssen jedoch mindestens drei bereits bestehende Mitglieder anwesend sein und die Aufnahme in den Club Donnerstag muß bei der nächsten  ordentlichen Clubsitzung bestätigt werden.

· Wir ein neues Mitglied in den Club Donnerstag aufgenommen, so darf er als Einstand eine Runde 1/8 l Wein – die sogenannte „Einstandsrunde“ – bestellen.

· Im Ausnahmefall kann diese Einstandsrunde auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

§ 3 Die Freunde des Club Donnerstag sollen danach trachten, nach bestem Wissen und Gewissen die Statuten zu achten und zu befolgen.

§ 4 Freunde des Club Donnerstag sollten miteinander höflich und respektvoll umgehen. Eventuelle Meinungs-verschiedenheiten oder Auffassungsunterschiede sollten nicht die Grenzen des guten Benehmens überschreiten. Sollte es trotzdem zu Beleidigungen oder Verächtlichmachungen gegenüber einem Vereinsmitglied kommen, sei es auch gerechtfertigt, muss der Betreffenden eine Runde 1/8 Wein zur Wiedergutmachung spenden.

§ 5 Jedes Mitglied des Club Donnerstag sollte danach trachten, überall und jederzeit über die aktuell geöffneten Heurigenlokale im Weinort Gainfarn informiert zu sein.

· In dem unwahrscheinlichen Fall, dass ein Freund des Club Donnerstag nur unzureichende oder gar falsche Angaben machen kann, ist eine aufrichtige Entschuldigung an die anwesende Sitzungsrunde zu richten und ein Betrag von 1 € in die Clubkassa zu spenden.

· Es versteht sich von selbst, dass jegliche Form der „Gedächtnisstütze“, sei es die Mitnahme eines selbst verfassten Schriftstückes oder gar das Hinzuziehen des Heurigenkalenders, als verwerflicher Versuch zu werten ist, eigene Wissenslücken zu verheimlichen und somit die Spende einer Runde 1/8 Liter Wein an alle anwesenden Clubmitglieder nach sich zieht.

§ 6 Es gibt keinen Mitgliedsbeitrag, der Club Donnerstag finanziert sich ausschließlich von Spenden und ev. von Subventionen.

· Als erster Spender des Club Donnerstag ist Hr. Vizebürgermeister Alfred Kainz zu nennen.

§ 7 Freunden des Club Donnerstag können und sollen „Clubnamen bzw. Weinnamen“ gegeben werden.

· Diese Namen sind in der Chronik zu dokumentieren und mit dem Begriff „vulgo“ zu versehen

z.B.: Gerlinde Haininger, vulgo  „das Gewissen“

Kommentar: lt. Vulgus = das Volk, vulgo = im Volk, aus dem Volk;

Mit dem Zusatz vulgus versehene Namen wurden ab der Mitte des 19. Jht. in Studentenverbindungen verwendet und als „Biernamen“ bezeichnet. In gleicher Weise könnten in Heurigengesellschaften „Weinnamen“ vergeben werden.

· Jeder hat das Recht, einen Weinnamen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

· Weinnamen können jederzeit im Rahmen einer beschlussfähigen Clubsitzung geändert oder ergänzt werden.

§ 8 Es gibt ordentliche und außerordentliche Clubmitglieder

· Jede Freundin, jeder Freunde des Club Donnerstag wird naturgemäß versuchen, so viele ordentliche Clubsitzungen, wie möglich zu besuchen. Sie/Er soll jedoch in jedem Quartal an mindestens einer ordentlichen Clubsitzung teilnehmen, um als ordentliches Mitglied des Club Donnertag bezeichnet werden zu dürfen.

· Clubmitglieder, die an keiner einzigen ordentliche Clubsitzung pro Quartal teilnehmen, werden ab sofort als außerordentliche Clubmitglieder bezeichnet.

· Bei einer neuerlichen Teilnahme an einer ordentlichen Clubsitzung sind sie jedoch herzlich willkommen und dürfen sich, nach der Spende von einer Runde 1/8 Liter Wein, wieder ordentliche Clubmitglieder nennen.

§ 9 Sanktionen:

· Über einen definierten Sanktionsmechanismus soll noch ausführlich diskutiert werden.

· Übereinstimmung herrscht darüber, dass mehrmalige, demonstrative und provokante Heurigenbesuche an einem Donnerstag im Nachbarort Sooss zum sofortigen Ausschluss aus dem Club Donnerstag führen müssen.

Kapitel 4:  Die Clubsitzung

§ 1 Clubsitzungen können prinzipiell überall und jederzeit abgehalten werden.

§ 2 Damit eine Clubsitzung beschlussfähig ist, müssen mindestens vier Freunde des Club Donnerstag anwesend sein.

§ 3 Es wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Clubsitzungen unterschieden.

· Clubsitzungen, die an einem Donnerstag abgehalten werden, sind als ordentliche Clubsitzungen zu bezeichnet.

· An einem Donnerstagabend ist nur eine beschlussfähige ordentliche Clubsitzung möglich.

Kommentar: Prinzipiell sind Clubsitzungen möglich, wenn sich vier Freunde des Club Donnerstag treffen. Daher sind auch parallel verlaufende Clubsitzungen denkbar. Um aber zu vermeiden, dass in gleichzeitig stattfindenden ordentlichen Clubsitzungen Beschlüsse gefasst werden ist am Donnerstagabend nur eine ordentliche, beschlussfähige Sitzung zur selben Zeit zulässig.

· Im Rahmen jeder ordentlichen Clubsitzung sollte der Sitzungsort der  ordentlichen Clubsitzung der folgenden Woche festgelegt werden.

· Clubsitzungen, die auf allen anderen Wochentagen fallen, werden außerordentliche Clubsitzungen genannt.

Kommentar:  Unabhängig, ob ordentliche oder außerordentliche Sitzung, müssen mindesten vier Freunde des Club Donnerstag anwesend sein, um beschlussfähig zu sein.

· Fällt ein Donnerstag auf einen Feiertag, kann die ordentliche Clubsitzung ausnahmsweise auf einen anderen Wochentag verschoben werden und gilt in diesem Fall trotzdem als ordentliche Clubsitzung.

· Es muss aber in jedem Fall jede Woche eine ordentliche Clubsitzung geplant werden.

· Ist es aus besonderen Gründen nicht möglich, an einem Donnerstag eine ordentliche Clubsitzung abzuhalten, kann in Ausnahmefällen, und nur nach vorhergehender Beschlussfassung in einer Clubsitzung, die ordentliche Clubsitzung an einem anderen Wochentag abgehalten werden. Diese Sitzung wird als außerordentliche ordentliche Clubsitzung bezeichnet und kann nur mit zwei Runden 1/8 l Wein eröffnet werden.

§ 4 Clubsitzungen sind nicht nur Vergnügen sondern eine Verpflichtung gegenüber den Freunden des Club Donnerstag und der Heurigenwirtschaft, der man nach Möglichkeit nachkommen sollte.

· Bei Verhinderung ist anzunehmen, dass ein akzeptabler Entschuldigungsgrund vorliegt. Dieser soll im günstigsten Falle den anderen Freunden des Club Donnerstag zur Kenntnis gebracht werden.

· Mehrmaliges, unentschuldigtes oder unentschuldbares Fernbleiben setzt automatisch den Sanktions-Mechanismus in Gang.

§ 5 Es gibt 2 ordentliche Clubsitzungen, die für alle Freunde des Club Donnerstag absolute Priorität haben und auf keinen Falls versäumt werden sollten:

1. die sogenannte „Gründungssitzung“ am 2. Donnerstag im Juli,

2. die Weihnachtssitzung am letzten Donnerstag vor dem Heiligen Abend.

3. Es versteht sich von selbst, dass ein Versäumen eine dieser beiden Sitzungen für Freunde des Club Donnerstag mit allen Mitteln verhindert werden sollte, und nur sehr gewichtige Gründe als Entschuldigung akzeptiert werden können.

4. Bei triftigen Gründen kann die Weihnachtssitzung auch an einen anderen Wochentag abgehalten werden, dieses Datum muß jedoch rechtzeitig allen Clubmitgliedern zur Kenntnis gebracht  werde.

§ 6 Eine Clubsitzung ist als eröffnet zu betrachten, wenn mindestens vier Freunde mit einem 1/8 l Wein anstoßen (Eröffnungsrunde). In weiterer Folge wäre dazu auch noch der Wahlspruch des Clubs zu sprechen.

· Mischgetränke jeglicher Art werden als „Eröffnungstrunk“ nicht anerkannt.

· Als Ausnahme gelten Glühwein- bzw. Punschgetränke, allerdings gilt dies Ausnahme nur in der Vorweihnachtszeit, das heißt vom 1. Adventsonntag bis zum 24. Dezember.

· In Ausnahmefällen ist als Eröffnungstrunk auch eine Runde eines anderen alkoholischen Getränkes möglich, der Alkoholgehalt dieses Getränkes muss jedoch über dem von Wein liegen und die Clubsitzung darf nicht im Weinort Gainfarn stattfinden.

· In der Fastenzeit sind Freunde des Club Donnerstag von der Alkoholabstinenz pardoniert,  wenn die Alkoholkonsumation im Rahmen von Clubsitzungen stattfindet.

§ 7 Während dem Abhalten einer ordentlichen Clubsitzung sollte nach Möglichkeit, als äußeres Zeichen des Club Donnerstag, das Emblem am Tisch präsentiert werden.

· Im Idealfall wird das Emblem des Club Donnerstag bereits vom Wirt vor der Sitzung als Reservierungszeichen am Tisch platziert. In diesem Falle wird der Hausherr, als Dank für die Anerkennung, im Rahmen der Clubsitzung auf ein 1/8 l Wein eingeladen.

· Fam. Riegler hat sich bereit erklärt, dafür Sorge zu tragen, dass das Emblem bei jeder ordentlichen Clubsitzung am Tisch, gut sichtbar, am Tisch aufgestellt wird. Sollte dies, durch Unachtsamkeit oder Vergesslichkeit bedingt, nicht möglich sein, sollte diese Nachlässigkeit durch die Spende einer Runde 1/8 l Wein an die anwesende Clubmitglieder ausgeglichen werden.

§ 8 Fam. Sunk hat sich bereit erklärt das Vereins-maskottchens „Idefix“, nach bestem Wissen und Gewissen und mit besonderer Sorgfalt zu betreuen,  und dafür Sorge zu tragen, dass „Idefix“ bei ordentlichen Clubsitzungen anwesend ist, um auch, wenn ausdrücklich gewünscht, anderen Clubmitgliedern die Möglichkeit des Kontaktes zu ermöglichen.

· Natürlich sind für wesentliche Änderungen bzw. Eingriffe, die  den persönlichen Lebensablauf von „Idefix“ betreffen, Beschlüsse des Club Donnerstag notwendig. Diese Beschlüsse können, im Ausnahmefall, bei Gefahr im Verzug auch im Nachhinein getroffen werden.

§ 9 Für die Freundinnen und Freunde des Club Donnerstag ist es eine Selbstverständlichkeit und eine Frage der Clubkultur, eine Clubsitzung nicht zu beenden oder zu verlassen, solange Meinungsverschiedenheiten nicht im guten Einvernehmen bereinigt wurden

§ 10 Ungebührliches Verhalten während der Clubsitzung:

· Für Freunde des Club Donnerstag ist es eine   Selbstverständlichkeit, während einer ordentlichen Clubsitzung die weitaus meiste Zeit am Tisch der Clubsitzung anwesend zu sein. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Clubmitglied die Gesellschaft der Freunde des Club Donnerstag so gering schätzt, dass sie/er mehrmals, oder längere Zeit den Tisch verlässt um an anderen, weit weniger wichtigen Tischgesellschaften teilzunehmen, hat die/der betroffene,  als  Folge dieses provokante Verhaltens, eine Runde 1/8  l Wein zu spenden. Dieser Umstand wird auch als „Lex Virus“ bezeichnet.

· Sollte jemand im Rahmen einer Clubsitzung aus Unachtsamkeit, Ungeschick oder Übermut Wein verschütten, wird dies als eindeutige Missachtung des edlen Traubensaftes angesehen und die/ der Betroffene darf, als Wiedergutmachung, den anwesenden Clubmitgliedern eine Runde 1/8 Liter Wein spenden.

· Sollte ein Clubmitglied, ob aus Unachtsamkeit, unter Einfluss von die Sinne betäubenden Substanzen oder gar aus Absicht, die Clubsitzung verlassen, ohne die ausstehende Zeche zu begleichen, und damit das Ansehen des Club Donnerstag grob beschädigen, so hat die/der Betreffende, als Wiedergutmachung für dieses beschämende Verhalten, bei der nächsten Clubsitzung eine 1/8 Runde Wein zu spenden.

§ 11 Das Erreichen der Sperrstunde im Rahmen eines Heurigenbesuches sollte für jeden Freund des Club Donnerstag ein edles Ziel sein und prinzipiell so oft wie möglich angestrebt werden.

· Jedes Mitglied hat die ehrenvolle Pflicht, pro Quartal mindestens ein Mal im Rahmen einer Clubsitzung die Sperrstunde erreichen zu müssen.

· Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dieses Ziel nicht erreicht wird, ist ein Betrag von 5 € in die Clubkassa zu spenden und Besserung zu geloben.

· Es ist nicht möglich, eventuell mehrmals erreichte Sperrstunden eines Quartals in einem anderen Quartal anrechnen zu lassen.

· Prinzipiell kann das Erreichen der Sperrstunde nicht an andere Clubmitglieder weitergegeben werden. Im besonderen Fall, dass eine Geburtstagssitzung stattfindet, oder eine Geburtstagrunde bezahlt wird, kann dem Geburtstagskind eine „Sperrstunde“ von einem Clubmitglied als besondere Geste geschenkt werden. Der edle Spender kann in diesem Fall das Erreichen der Sperrstunde natürlich nicht für sich beanspruchen.

· Das Erreichen der Sperrstunde wird anerkannt, wenn außer den Mitgliedern der Clubsitzung keine anderen Gäste mehr anwesend sind und der Beschluss zur Konsumation von mindestens vier 1/8 l Wein („Sperrstundenrunde“) gefällt wird.

Kommentar: Bei Bedarf sind natürlich auch mehrere Sperrstundenrunden möglich.

Erläuterung: Mit der Definition „… keine anderen Gäste mehr anwesend …“ ist natürlich nicht die Situation gemeint, dass im Moment keine anderen Gäste mehr im Lokal anwesend sind, zu einem späteren Zeitpunkt des selben Abends bzw. der selben Nacht jedoch sehr wohl wieder Besucher das Lokale betreten.

Viel mehr ist die Tatsache, dass der Wirt den Heurigenabend nach dem Verlassen des Lokales durch die Mitglieder des Club Donnerstag beschließt und das Lokal anschließen geschlossen ist, von entscheidender Bedeutung. Man könnte auch sagen: „Wir müssen die Letzten sein“.

· Die Sperrstundenrunde wird auch anerkannt, wenn die letzten Gäste das Lokal verlassen haben und die Gläser der Clubmitglieder noch nicht ganz geleert sind. Allerdings müssen mindestens 4 Clubmitglieder mit vollen oder teils gefüllten Gläsern Wein anstoßen um die Sperrstundenrunde zu erfüllen.

· In Ausnahmefällen wird auch trotz vorzeitigem verlassen der Clubsitzung das Erreichen der Sperrstunde anerkannt. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der ehrliche Wille, die Sperrstunde zu erreichen, offensichtlich ist und die Freundin/ den Freund des Club Donnerstag, ohne eigenes Verschulden, gravierende äußere Einflüsse zum Verlassen der Clubsitzung nötigen. Dieses, zweifellos sehr seltene Ereignis wird auch als „Casus Mahrhauser“ bezeichnet.

· Das Erreichen der Sperrstunde im Heurigenlokal Helmut „Engelbert“ Herzog ist wegen der außergewöhnlichen Belastung als  besonders mutig und ehrenvoll anzusehen. Den dabei anwesenden und mitwirkenden Freundinnen und Freunden des Club Donnerstag wird der höchste Respekt gezollt und die Sperrstunde doppelt angerechnet.

· Ein besonderer Fall tritt ein, wenn ein einzelnes Mitglied des Club Donnerstag alleine eine Sperrstunde absolviert, d.h., wenn nur mehr die Wirtsleute und die/der Betroffene anwesend sind und noch ein weiteres 1/8 l Wein konsumiert wird (Verzweiflungsachterl).

In diesem Fall kann das Erreichen der Sperrstunde zwar nicht anerkannt werden, da es sich ja nicht um eine Clubsitzung handelt, der/dem Clubmitglied gebührt jedoch besonderer Respekt für diese Form der Unterstützung der Heurigenwirtschaft.. Aus aufrichtigem Mitleid wird in diesem Falle der/ dem Betroffenen in eine besondere Belobigung ausgesprochen.

§ 12 Tritt der beschämende Fall ein, dass im Rahmen einer ordentlichen Clubsitzung die Beschlussfähigkeit, aus welchen Gründen auch immer,  nicht erreicht werden kann, so ist von den anwesenden Mitgliedern eine Schweigeminute abzuhalten und 1€ in die Clubkassa zu spenden.

§ 13 Fällt der 1. Jänner auf einen Donnerstag ist dies als sehr glückliche Fügung zu betrachten, da in diesem Fall die Clubsitzung natürlich beiden Jahren anzurechnen ist und das neue Jahr mit einer ordentlichen Clubsitzung, in diesem Falle als Silvestersitzung zu bezeichnen, beginnt.

Eine Teilnahme an der Silvestersitzung sollte für alle Freunde des Club Donnerstag angestrebt werden.

§ 14 Hat ein anwesendes Mitglied einer Clubsitzung am Sitzungstag Geburtstag, ist diese Clubsitzung als „Geburtstagssitzung“ zu benennen. Das Geburtstagskind hat dabei die freudige Ehre, die Mitglieder der Clubsitzung zur einer Runde 1/8 l Wein einzuladen.

· Sollte ein Geburtstag in derselben Kalenderwoche stattfinden, kann zwar nicht von einer Geburtstagssitzung gesprochen werden, das Geburtstagskind darf aber trotzdem zu einer Runde 1/8 l Runde Wein einladen.

§ 15 Findet im Rahmen einer kulturellen Veranstaltung (z.B. literarische Lesung, musikalischer Vortrag, …) eine Clubsitzung statt,  ist dies sehr löblich, da in diesem Fall von einer doppelten Förderung der Kultur (z.B. „Wein und Gesang“) gesprochen werden kann. Solche Clubsitzungen sind auch als „Kultursitzung“ zu bezeichnen.

§ 16 Findet eine Clubsitzung im Rahmen einer Sportveranstaltung statt, kann von einer „Sportsitzung“ gesprochen werden.

§ 17 Das Ausschenken von Bier in Heurigenlokalen wird von den Freunden des Club Donnerstag mit großer Skepsis verfolgt und nur widerwillig akzeptiert. Es ist jedoch auf jeden Fall nicht vorstellbar, als Freund des Club Donnerstag im Rahmen einer Clubsitzung Bier zu konsumieren.

§ 18 Es ist für den Club Donnerstag ein Teil der Verantwortung gegenüber der Heurigenwirtschaft, die Clubsitzungen in möglichst verschiedenen Heurigenlokalen abzuhalten. Auf jeden Fall muss jedes Heurigenlokal im Weinort Gainfarn mindestens zwei Mal im Jahr im Rahmen einer Clubsitzung besucht werden.

Kommentar: Es spielt dabei jedoch keine Rolle, ob es sich dabei um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Clubsitzung handelt

§ 19 Die Freunde des Club Donnerstag, sind sich darüber einig, dass die Konsumation von Nikotin in Form von Zigaretten sowohl als freudiger Genus, als auch als bedauerliches Laster anzusehen ist.

Da sich der Club Donnerstag in erster Linie als ein Förderer der traditionellen Heurigenkultur versteht, soll die Konsumation von Nikotin in Form von Zigaretten im Rahmen einer Clubsitzung derzeit von keinem Mitglied kritisiert oder gar verurteilt werden.

· Es wird aber als ein Akt der Höflichkeit erwartet, dass, sofern die Clubsitzung in einem geschlossenen Raum stattfindet, nicht geraucht wird, wenn am selben Tisch Speisen konsumiert werden.

· Die weitere Entwicklung dieser Frage wird von den Freunden des Club Donnerstag jedenfalls mit Interesse verfolgt, um zu gegebener Zeit eventuell die Empfehlungen neu zu diskutieren.

Kapitel 5:  Die Chronik

§ 1 Zur Dokumentation des Clublebens soll eine Chronik geführt werde.

§ 2 Die Chronik wird geführt von Gabriele Mykytycz.

§ 3 In der Chronik sollen alle, für den Club bzw. für das Umfeld relevanten Ereignisse vermerkt werden.

· Datum, Ort einer Clubsitzung, sowie die anwesenden Freunde des Clubs

· sämtliche relevanten Beschlüsse

· ev. neu aufgenommene Mitglieder

· das Erreichen der Sperrstunde

· Berichte über Projekte, Arbeitskreise, …

§ 4 Wichtige Dokumente sollen in einem Archiv für die Nachwelt erhalten bleiben.

Kapitel 6:  Projekte

§ 1 Zusätzlich zu den Clubsitzungen sollen Studien, Exkursionen oder Bildungsreisen, genannt Projekte, vom Club Donnerstag geplant und durchgeführt werden.

§ 2 Projekte werden im Rahmen einer ordentlichen Clubsitzung beschlossen.

· Bei längerfristigen Projekten können auch Arbeitskreise gegründet werden. Jeder Arbeitskreis muss von einem, in der Clubsitzung bestimmten, Projektleiter geführt werden.

· Die Arbeitskreise sollen regelmäßig in den Clubsitzungen über die Fortschritte ihrer Studien berichten.

· Offizielle Sitzungen von Arbeitkreisen gelten auch bei weniger als vier anwesenden Personen als Clubsitzung und sind beschlussfähig bezüglich des Projektes.

§ 3 Im Paragraph drei der Statuten werden alle laufenden Projekte angeführt.

Projekt I:

· Studie zur Dokumentation aller Heurigenlokale im Weinort Gainfarn.

Projekt II:

· Studie zur Erfassung von typischen,  Wörtern der Mundart, die mit einem Wort nicht in die deutsche Schriftsprache zu übersetzen sind.  – dzt. zurückgestellt

Projekt III:

· Erarbeiten eines Wahlspruches - abgeschlossen

Projekt IV:

· Erstellen einer Homepage – abgeschlossen

o wurde von Herrn „Virus“ Riegler durchgeführt und wird in vorbildlicher Weise betreut

Projekt V:

· Bildungsreise in die Südoststeiermark

-  am 16./ 17. Mai 2009 erfolgreich durchgeführt!

Projekt VI:

· Teilnahme am Winzerumzug in Gainfarn

o am Sonntag, 20.9.2009 sehr erfolgreich durchgeführt

o ausdrückliche Anerkennung an Fam. Eva und Gerhard Sunk sowie an Herrn Günter Luger

§ 4 Projekte sollen so gut wie möglich dokumentiert werden. Die Dokumentation soll den Beginn und die ev. Beendigung des Projektes, allfällige Erfolge oder Fortschritte, bzw. das Datum der Durchführung, ev. Mitglieder eines Arbeitkreises und den Namen der  Projektleitung beinhalten.

§ 5 Die Projektleitung ist sowohl für die Organisation, als auch für eventuell notwendige Mitarbeiter zuständig.

§ 6 Sollte ein Projekt zur Zufriedenheit der Clubsitzung abgeschlossen werden, werden die Unterlagen im Archiv abgelegt und somit für immer gespeichert.

§ 7 Wenn sich im Rahmen eines Projektes clubfremde Personen den Freunden des Club Donnerstag bei deren Aktivitäten anschließen, so sind diese herzlich willkommen. Als Dank dafür, dürfen diese, in einer der nächsten Clubsitzungen, alle auf eine runde 1/8 l Wein einladen.

· als Anlaß wird hierzu der Casus Andreas Kreiner genannt, welcher sich unentgeltlich beim Winzerumzug 2009 sowohl bewirten ließ, als auch (unaufgefordert) den Festwagen des Club Donnerstag als Mitfahrgelegenheit nutzte.

vorläufiges Ende

 

Die Statuten als PDF zum Downloaden

 

Die Statuten des Club Donnerstag XXIV.pdf